Arbeitskammer des Saarlandes
Abteilung Wirtschafts- und Umweltpolitik
Dagmar Ertl
19.09.2024
Beitrag für AK Konkret 5/2024
Im Bundeshaushalt 2025 sollen Milliarden im Sozialetat eingespart werden. Geplant sind massive Kürzungen im Bereich des Bürgergeldes und der Jobcenter. Aktuell steigt die Arbeitslosigkeit wieder. Auch die Zahl der Arbeitsuchenden bei den Jobcentern nimmt zu. Die Arbeitskammer betont: Damit arbeitslose Menschen mehr Chancen haben in Arbeit integriert zu werden, brauchen die Jobcenter ausreichend Geld und Personal, um sie gut zu beraten, zu betreuen und zu fördern.
Nach zähem Ringen hat sich die Koalition im August auf einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Besonders besorgniserregend sind die angekündigten Kürzungen der Ausgaben im Bereich des Bürgergeldes und der Jobcenter. Für Fördermaßnahmen und Verwaltung sollen den Jobcentern etwa 1,250 Mrd. Euro weniger zur Verfügung stehen als 2024. 900 Mio. Euro sollen durch Kürzungen der Förderung für berufliche Weiterbildung sowie Reha-Leistungen gespart werden. Diese Aufgaben sollen zukünftig durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Nach empfindlichen Einschnitten in diesem Jahr erfolgen 2025 weitere Kürzungen um 350 Mio. Euro. Gleichzeitig soll beim Bürgergeld 4,7 Mrd. Euro eingespart werden, in der Annahme, dass die Zahl der Leistungsempfänger deutlich zurückgeht.
Doch das ist kein Selbstläufer. Die LAG Beschäftigung und Qualifizierung (BeQu) und die Arbeitskammer warnen in einen Brief an die saarländischen Bundestagsabgeordneten vor den gesellschaftlichen Auswirkungen der erneuten Kürzungen: „Hierdurch werden die Mittel zur Überwindung von Arbeitslosigkeit durch Qualifizierung und gesellschaftliche Teilhabe erheblich geschmälert.“ Schon 2024 konnten die Jobcenter Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten, die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und die Beschäftigung in der sozialen Teilhabe nicht ausreichend finanzieren. Durch die vorgesehenen Einsparungen können langzeitarbeitslose und geflüchtete Menschen durch die Jobcenter nicht mehr ausreichend betreut, begleitet und aktiviert werden.
Auch wenn die Kürzungen gegenüber der ersten Planung im Juni, wegen Ausgleichzahlungen für bereits begonnenen beruflichen Weiterbildung und Reha-Maßnahmen, weniger drastisch ausfallen, müssen die saarländischen Jobcenter erneut empfindliche Kürzungen um insgesamt 9 Prozent hinnehmen. Die Mittel für den Verwaltungshashalt, die schon in den vergangenen Jahren nicht gereicht haben, sollen um weitere 13 Prozent reduziert werden. Da die Mieten und Personalkosten gestiegen sind, wird es erneut zu massiven Umschichtungen der bereits knappen Eingliederungsmittel in die Verwaltungshaushalte kommen.
Auch die BA, der Deutsche Landkreistag und Deutsche Städtetag warnen eindringlich vor weiteren Mittelkürzungen: Um alle Menschen im Bürgergeldbezug weiterhin angemessen zu beraten und in Arbeit zu integrieren, sind ausreichend finanzielle Ressourcen notwendig – sowohl für die Verwaltung als auch für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.“
Schon jetzt sind bundesweit Maßnehmen für Langzeitarbeitslose gefährdet, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Auch im Saarland kämpfen Beschäftigung- und Bildungsträger kämpfen um ihre Existenz. Gerade hat eine Evaluation die Wirksamkeit des Teilhabechancengesetz festgestellt. Durch den Sozialen Arbeitsmarkt finden Menschen nicht nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern sichern ihre Teilhabe an der Gesellschaft. Die Verbände und die Arbeitskammer appellieren an die Bundestagsabgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass die die Jobcenter finanziell und personell deutlich besser ausgestattet werden.